Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg

Beratung und Vertretung bei Baumängeln, Werklohnforderungen, VOB/B-Verträgen, Nachträgen und gestörtem Bauablauf.

Klare Beratung im Baurecht

Ich vertrete Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten, Bauträger und private Bauherren – außergerichtlich, im selbstständigen Beweisverfahren und vor Gericht. Ziel sind rechtssichere, pragmatische Lösungen und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Schwerpunkte

Baumängel & Gewährleistung
Werklohn & Honorarforderungen
VOB/B-Vertrag & Nachträge
Selbstständiges Beweisverfahren
Architekten- & Ingenieurrecht
Vertretung vor dem Landgericht

Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht

Baumängel und Gewährleistung

Mängel sind der häufigste Streitpunkt am Bau. Entscheidend sind eine rechtssichere Mängelrüge, die richtige Fristsetzung zur Nacherfüllung und die Sicherung der Verjährungsfristen.

Mehr zu Baumängeln und Gewährleistung →

Werklohn und Honorarforderungen

Offene Werklohnforderungen gefährden die Liquidität jedes Betriebs. Wir setzen Abschlags- und Schlussrechnungen durch und sichern Forderungen über die Bauhandwerkersicherung ab.

Details zu Werklohn und Honorarforderungen →

VOB/B, Nachträge und gestörter Bauablauf

Bei VOB/B-Verträgen entscheiden Formalien: Bedenkenanzeigen, Behinderungsanzeigen, Nachtragsankündigungen. Wer hier Fehler macht, verliert berechtigte Ansprüche.

VOB/B-Vertrag – Rechte und Pflichten →

Selbstständiges Beweisverfahren

Baumängel müssen gerichtsfest dokumentiert werden, bevor sie überbaut oder beseitigt werden. Das selbstständige Beweisverfahren sichert Beweise und hemmt die Verjährung.

Ablauf und Kosten des Beweisverfahrens →

Architekten- und Ingenieurrecht

Wir vertreten Architekten und Ingenieure bei Honorarforderungen und in Haftungsfällen – und Bauherren bei Ansprüchen wegen Planungs- und Überwachungsfehlern.

Architektenrecht – Honorar, Haftung, Vertrag →

Fallbeispiel

Fallbeispiel

Fallbeispiel Baurecht

Ausgangslage

Ein Bauherr stellt nach Abnahme erhebliche Mängel am Dachstuhl fest. Der Bauunternehmer bestreitet die Mängel und verweigert die Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist droht abzulaufen.

Selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet

Sachverständiger bestätigt Mängel gerichtsfest

Unternehmer verweigert Nacherfüllung

Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

Ersatzvornahme und Schadensersatz durchgesetzt

Ergebnis

Der Bauherr erhält Schadensersatz in Höhe der Ersatzvornahmekosten. Die Verjährung wurde durch das Beweisverfahren gehemmt – ein typischer Fall, in dem schnelles Handeln entscheidend war.

3 SCHRITTE

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Kontaktieren Sie mich an

Nach Ihrer Kontaktaufnahme melde ich mich zeitnah zurück und wir vereinbaren einen Gesprächstermin.

02

Telefonische Ersteinschätzung

Wir klären Erfolgsaussichten, Risiken und Kostenrahmen, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können.

03

Werden Sie Mandant

Ich kümmere mich um die weitere Korrespondenz und setze Ihre Ziele konsequent durch.

Kontaktieren Sie mich

Der erste Schritt zur Lösung

Senden Sie mir Ihre Anfrage über das Formular. Ich behandle Ihr Anliegen vertraulich und melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

Rechtsanwalt Tom Steger
Videoberatung möglich

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 8.00 bis 15.00 Uhr
Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr

FAQ

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt für Baurecht?

Wie lange habe ich Gewährleistung bei Baumängeln?

Muss ich dem Bauunternehmer eine zweite Chance zur Nachbesserung geben?

Der Auftraggeber zahlt nicht – darf ich die Arbeiten einstellen?

Was bringt mir ein Fachanwalt für Baurecht gegenüber einem allgemeinen Anwalt?

Für rechtliche Sicherheit bei Bauvorhaben,
Immobilien und Mietrecht – jetzt unverbindlich beraten lassen.

Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg

Beratung und Vertretung bei Baumängeln, Werklohnforderungen, VOB/B-Verträgen, Nachträgen und gestörtem Bauablauf.

Klare Beratung im Baurecht

Ich vertrete Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten, Bauträger und private Bauherren – außergerichtlich, im selbstständigen Beweisverfahren und vor Gericht. Ziel sind rechtssichere, pragmatische Lösungen und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Schwerpunkte

Baumängel & Gewährleistung
Werklohn & Honorarforderungen
VOB/B-Vertrag & Nachträge
Selbstständiges Beweisverfahren
Architekten- & Ingenieurrecht
Vertretung vor dem Landgericht

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Baumängel und Gewährleistung

Mängel sind der häufigste Streitpunkt am Bau. Entscheidend sind eine rechtssichere Mängelrüge, die richtige Fristsetzung zur Nacherfüllung und die Sicherung der Verjährungsfristen.

Mehr zu Baumängeln und Gewährleistung →

Werklohn und Honorarforderungen

Offene Werklohnforderungen gefährden die Liquidität jedes Betriebs. Wir setzen Abschlags- und Schlussrechnungen durch und sichern Forderungen über die Bauhandwerkersicherung ab.

Details zu Werklohn und Honorarforderungen →

VOB/B, Nachträge und gestörter Bauablauf

Bei VOB/B-Verträgen entscheiden Formalien: Bedenkenanzeigen, Behinderungsanzeigen, Nachtragsankündigungen. Wer hier Fehler macht, verliert berechtigte Ansprüche.

VOB/B-Vertrag – Rechte und Pflichten →

Selbstständiges Beweisverfahren

Baumängel müssen gerichtsfest dokumentiert werden, bevor sie überbaut oder beseitigt werden. Das selbstständige Beweisverfahren sichert Beweise und hemmt die Verjährung.

Ablauf und Kosten des Beweisverfahrens →

Architekten- und Ingenieurrecht

Wir vertreten Architekten und Ingenieure bei Honorarforderungen und in Haftungsfällen – und Bauherren bei Ansprüchen wegen Planungs- und Überwachungsfehlern.

Architektenrecht – Honorar, Haftung, Vertrag →

Fallbeispiel

Fallbeispiel

Fallbeispiel Baurecht

Ausgangslage

Ein Bauherr stellt nach Abnahme erhebliche Mängel am Dachstuhl fest. Der Bauunternehmer bestreitet die Mängel und verweigert die Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist droht abzulaufen.

Selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet

Sachverständiger bestätigt Mängel gerichtsfest

Unternehmer verweigert Nacherfüllung

Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

Ersatzvornahme und Schadensersatz durchgesetzt

Ergebnis

Der Bauherr erhält Schadensersatz in Höhe der Ersatzvornahmekosten. Die Verjährung wurde durch das Beweisverfahren gehemmt – ein typischer Fall, in dem schnelles Handeln entscheidend war.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

01

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Öffnungszeiten

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Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr

FAQ

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt für Baurecht?

Wie lange habe ich Gewährleistung bei Baumängeln?

Muss ich dem Bauunternehmer eine zweite Chance zur Nachbesserung geben?

Der Auftraggeber zahlt nicht – darf ich die Arbeiten einstellen?

Was bringt mir ein Fachanwalt für Baurecht gegenüber einem allgemeinen Anwalt?

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Ich vertrete Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten, Bauträger und private Bauherren – außergerichtlich, im selbstständigen Beweisverfahren und vor Gericht. Ziel sind rechtssichere, pragmatische Lösungen und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.

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Werklohn & Honorarforderungen
VOB/B-Vertrag & Nachträge
Selbstständiges Beweisverfahren
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Vertretung vor dem Landgericht

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Mängel sind der häufigste Streitpunkt am Bau. Entscheidend sind eine rechtssichere Mängelrüge, die richtige Fristsetzung zur Nacherfüllung und die Sicherung der Verjährungsfristen.

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Werklohn und Honorarforderungen

Offene Werklohnforderungen gefährden die Liquidität jedes Betriebs. Wir setzen Abschlags- und Schlussrechnungen durch und sichern Forderungen über die Bauhandwerkersicherung ab.

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VOB/B, Nachträge und gestörter Bauablauf

Bei VOB/B-Verträgen entscheiden Formalien: Bedenkenanzeigen, Behinderungsanzeigen, Nachtragsankündigungen. Wer hier Fehler macht, verliert berechtigte Ansprüche.

VOB/B-Vertrag – Rechte und Pflichten →

Selbstständiges Beweisverfahren

Baumängel müssen gerichtsfest dokumentiert werden, bevor sie überbaut oder beseitigt werden. Das selbstständige Beweisverfahren sichert Beweise und hemmt die Verjährung.

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Wir vertreten Architekten und Ingenieure bei Honorarforderungen und in Haftungsfällen – und Bauherren bei Ansprüchen wegen Planungs- und Überwachungsfehlern.

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Ausgangslage

Ein Bauherr stellt nach Abnahme erhebliche Mängel am Dachstuhl fest. Der Bauunternehmer bestreitet die Mängel und verweigert die Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist droht abzulaufen.

Selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet

Sachverständiger bestätigt Mängel gerichtsfest

Unternehmer verweigert Nacherfüllung

Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

Ersatzvornahme und Schadensersatz durchgesetzt

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Der Bauherr erhält Schadensersatz in Höhe der Ersatzvornahmekosten. Die Verjährung wurde durch das Beweisverfahren gehemmt – ein typischer Fall, in dem schnelles Handeln entscheidend war.

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FAQ

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