Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg
Beratung und Vertretung bei Baumängeln, Werklohnforderungen, VOB/B-Verträgen, Nachträgen und gestörtem Bauablauf.
Klare Beratung im Baurecht
Ich vertrete Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten, Bauträger und private Bauherren – außergerichtlich, im selbstständigen Beweisverfahren und vor Gericht. Ziel sind rechtssichere, pragmatische Lösungen und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Schwerpunkte
Baumängel & Gewährleistung
Werklohn & Honorarforderungen
VOB/B-Vertrag & Nachträge
Selbstständiges Beweisverfahren
Architekten- & Ingenieurrecht
Vertretung vor dem Landgericht
Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht
Baumängel und Gewährleistung
Mängel sind der häufigste Streitpunkt am Bau. Entscheidend sind eine rechtssichere Mängelrüge, die richtige Fristsetzung zur Nacherfüllung und die Sicherung der Verjährungsfristen.
Mehr zu Baumängeln und Gewährleistung →
Werklohn und Honorarforderungen
Offene Werklohnforderungen gefährden die Liquidität jedes Betriebs. Wir setzen Abschlags- und Schlussrechnungen durch und sichern Forderungen über die Bauhandwerkersicherung ab.
Details zu Werklohn und Honorarforderungen →
VOB/B, Nachträge und gestörter Bauablauf
Bei VOB/B-Verträgen entscheiden Formalien: Bedenkenanzeigen, Behinderungsanzeigen, Nachtragsankündigungen. Wer hier Fehler macht, verliert berechtigte Ansprüche.
VOB/B-Vertrag – Rechte und Pflichten →
Selbstständiges Beweisverfahren
Baumängel müssen gerichtsfest dokumentiert werden, bevor sie überbaut oder beseitigt werden. Das selbstständige Beweisverfahren sichert Beweise und hemmt die Verjährung.
Ablauf und Kosten des Beweisverfahrens →
Architekten- und Ingenieurrecht
Wir vertreten Architekten und Ingenieure bei Honorarforderungen und in Haftungsfällen – und Bauherren bei Ansprüchen wegen Planungs- und Überwachungsfehlern.
Architektenrecht – Honorar, Haftung, Vertrag →

Fallbeispiel
Fallbeispiel Baurecht
Ausgangslage
Ein Bauherr stellt nach Abnahme erhebliche Mängel am Dachstuhl fest. Der Bauunternehmer bestreitet die Mängel und verweigert die Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist droht abzulaufen.
Selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet
Sachverständiger bestätigt Mängel gerichtsfest
Unternehmer verweigert Nacherfüllung
Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
Ersatzvornahme und Schadensersatz durchgesetzt
Ergebnis
Der Bauherr erhält Schadensersatz in Höhe der Ersatzvornahmekosten. Die Verjährung wurde durch das Beweisverfahren gehemmt – ein typischer Fall, in dem schnelles Handeln entscheidend war.
3 SCHRITTE
So läuft die Zusammenarbeit ab
01
Kontaktieren Sie mich an
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melde ich mich zeitnah zurück und wir vereinbaren einen Gesprächstermin.
02
Telefonische Ersteinschätzung
Wir klären Erfolgsaussichten, Risiken und Kostenrahmen, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können.
03
Werden Sie Mandant
Ich kümmere mich um die weitere Korrespondenz und setze Ihre Ziele konsequent durch.
Kontaktieren Sie mich
Der erste Schritt zur Lösung
Senden Sie mir Ihre Anfrage über das Formular. Ich behandle Ihr Anliegen vertraulich und melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

Videoberatung möglich
Telefon
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 8.00 bis 15.00 Uhr
Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
FAQ
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt für Baurecht?
Wie lange habe ich Gewährleistung bei Baumängeln?
Muss ich dem Bauunternehmer eine zweite Chance zur Nachbesserung geben?
Der Auftraggeber zahlt nicht – darf ich die Arbeiten einstellen?
Was bringt mir ein Fachanwalt für Baurecht gegenüber einem allgemeinen Anwalt?
Für rechtliche Sicherheit bei Bauvorhaben,
Immobilien und Mietrecht – jetzt unverbindlich beraten lassen.
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg
Beratung und Vertretung bei Baumängeln, Werklohnforderungen, VOB/B-Verträgen, Nachträgen und gestörtem Bauablauf.
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Ich vertrete Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten, Bauträger und private Bauherren – außergerichtlich, im selbstständigen Beweisverfahren und vor Gericht. Ziel sind rechtssichere, pragmatische Lösungen und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Schwerpunkte
Baumängel & Gewährleistung
Werklohn & Honorarforderungen
VOB/B-Vertrag & Nachträge
Selbstständiges Beweisverfahren
Architekten- & Ingenieurrecht
Vertretung vor dem Landgericht
Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht
Baumängel und Gewährleistung
Mängel sind der häufigste Streitpunkt am Bau. Entscheidend sind eine rechtssichere Mängelrüge, die richtige Fristsetzung zur Nacherfüllung und die Sicherung der Verjährungsfristen.
Mehr zu Baumängeln und Gewährleistung →
Werklohn und Honorarforderungen
Offene Werklohnforderungen gefährden die Liquidität jedes Betriebs. Wir setzen Abschlags- und Schlussrechnungen durch und sichern Forderungen über die Bauhandwerkersicherung ab.
Details zu Werklohn und Honorarforderungen →
VOB/B, Nachträge und gestörter Bauablauf
Bei VOB/B-Verträgen entscheiden Formalien: Bedenkenanzeigen, Behinderungsanzeigen, Nachtragsankündigungen. Wer hier Fehler macht, verliert berechtigte Ansprüche.
VOB/B-Vertrag – Rechte und Pflichten →
Selbstständiges Beweisverfahren
Baumängel müssen gerichtsfest dokumentiert werden, bevor sie überbaut oder beseitigt werden. Das selbstständige Beweisverfahren sichert Beweise und hemmt die Verjährung.
Ablauf und Kosten des Beweisverfahrens →
Architekten- und Ingenieurrecht
Wir vertreten Architekten und Ingenieure bei Honorarforderungen und in Haftungsfällen – und Bauherren bei Ansprüchen wegen Planungs- und Überwachungsfehlern.
Architektenrecht – Honorar, Haftung, Vertrag →

Fallbeispiel
Fallbeispiel Baurecht
Ausgangslage
Ein Bauherr stellt nach Abnahme erhebliche Mängel am Dachstuhl fest. Der Bauunternehmer bestreitet die Mängel und verweigert die Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist droht abzulaufen.
Selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet
Sachverständiger bestätigt Mängel gerichtsfest
Unternehmer verweigert Nacherfüllung
Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
Ersatzvornahme und Schadensersatz durchgesetzt
Ergebnis
Der Bauherr erhält Schadensersatz in Höhe der Ersatzvornahmekosten. Die Verjährung wurde durch das Beweisverfahren gehemmt – ein typischer Fall, in dem schnelles Handeln entscheidend war.
3 SCHRITTE
So läuft die Zusammenarbeit ab
01
Kontaktieren Sie mich an
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02
Telefonische Ersteinschätzung
Wir klären Erfolgsaussichten, Risiken und Kostenrahmen, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können.
03
Werden Sie Mandant
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Der erste Schritt zur Lösung
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Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
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Wie lange habe ich Gewährleistung bei Baumängeln?
Muss ich dem Bauunternehmer eine zweite Chance zur Nachbesserung geben?
Der Auftraggeber zahlt nicht – darf ich die Arbeiten einstellen?
Was bringt mir ein Fachanwalt für Baurecht gegenüber einem allgemeinen Anwalt?
Für rechtliche Sicherheit bei Bauvorhaben,
Immobilien und Mietrecht – jetzt unverbindlich beraten lassen.
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg
Beratung und Vertretung bei Baumängeln, Werklohnforderungen, VOB/B-Verträgen, Nachträgen und gestörtem Bauablauf.
Klare Beratung im Baurecht
Ich vertrete Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten, Bauträger und private Bauherren – außergerichtlich, im selbstständigen Beweisverfahren und vor Gericht. Ziel sind rechtssichere, pragmatische Lösungen und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Schwerpunkte
Baumängel & Gewährleistung
Werklohn & Honorarforderungen
VOB/B-Vertrag & Nachträge
Selbstständiges Beweisverfahren
Architekten- & Ingenieurrecht
Vertretung vor dem Landgericht
Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht
Baumängel und Gewährleistung
Mängel sind der häufigste Streitpunkt am Bau. Entscheidend sind eine rechtssichere Mängelrüge, die richtige Fristsetzung zur Nacherfüllung und die Sicherung der Verjährungsfristen.
Mehr zu Baumängeln und Gewährleistung →
Werklohn und Honorarforderungen
Offene Werklohnforderungen gefährden die Liquidität jedes Betriebs. Wir setzen Abschlags- und Schlussrechnungen durch und sichern Forderungen über die Bauhandwerkersicherung ab.
Details zu Werklohn und Honorarforderungen →
VOB/B, Nachträge und gestörter Bauablauf
Bei VOB/B-Verträgen entscheiden Formalien: Bedenkenanzeigen, Behinderungsanzeigen, Nachtragsankündigungen. Wer hier Fehler macht, verliert berechtigte Ansprüche.
VOB/B-Vertrag – Rechte und Pflichten →
Selbstständiges Beweisverfahren
Baumängel müssen gerichtsfest dokumentiert werden, bevor sie überbaut oder beseitigt werden. Das selbstständige Beweisverfahren sichert Beweise und hemmt die Verjährung.
Ablauf und Kosten des Beweisverfahrens →
Architekten- und Ingenieurrecht
Wir vertreten Architekten und Ingenieure bei Honorarforderungen und in Haftungsfällen – und Bauherren bei Ansprüchen wegen Planungs- und Überwachungsfehlern.
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Fallbeispiel Baurecht
Ausgangslage
Ein Bauherr stellt nach Abnahme erhebliche Mängel am Dachstuhl fest. Der Bauunternehmer bestreitet die Mängel und verweigert die Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist droht abzulaufen.
Selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet
Sachverständiger bestätigt Mängel gerichtsfest
Unternehmer verweigert Nacherfüllung
Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
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Ergebnis
Der Bauherr erhält Schadensersatz in Höhe der Ersatzvornahmekosten. Die Verjährung wurde durch das Beweisverfahren gehemmt – ein typischer Fall, in dem schnelles Handeln entscheidend war.
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FAQ