Kaufvertrag prüfen lassen – Ihr Anwalt für Immobilienrecht in Nürnberg
Der Notar ist nicht Ihr Anwalt – er beurkundet den Vertrag, berät aber nicht einseitig in Ihrem Interesse. Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag vor dem Notartermin und sichern Ihre Rechte. Typische Mandate: Kaufvertrag prüfen, Nachverhandlungen führen, Haftungsausschlüsse prüfen.
Warum die Prüfung? Der Notar ist nicht Ihr Anwalt
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet – er beurkundet den Vertrag und klärt über rechtliche Konsequenzen auf, verhandelt aber nicht in Ihrem Interesse. Wer einen Immobilienkaufvertrag ohne anwaltliche Prüfung unterschreibt, riskiert, ungünstige Klauseln zu übersehen: weitgehende Gewährleistungsausschlüsse, unklare Übergaberegelungen, einseitige Haftungsverteilung.
Die typischen Fallstricke im Kaufvertrag
– Gewährleistungsausschluss: Fast alle Kaufverträge enthalten einen Ausschluss der Sachmängelhaftung. Wir prüfen, ob der Ausschluss wirksam ist und ob Ausnahmen (arglistige Täuschung, zugesicherte Eigenschaften) greifen. – Übergaberegelung: Wann erfolgt die Übergabe? Was passiert bei Verzögerungen? Wer trägt die Kosten bis zur Übergabe? – Auflassungsvormerkung: Ist die Vormerkung im Grundbuch eingetragen? Sie schützt Sie vor Doppelverkauf und Zwangsvollstreckung. – Lastenfreistellung: Werden alle Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) vor der Übergabe gelöscht? – Kaufpreisfälligkeit: Wann wird der Kaufpreis fällig? Sind alle Voraussetzungen (Vormerkung, Genehmigungen) erfüllt?
Unser Ablauf bei der Kaufvertragsprüfung
– Übersendung des Vertragsentwurfs per E-Mail – Prüfung innerhalb von 2–3 Werktagen – Schriftlicher Prüfbericht mit konkreten Änderungsvorschlägen – Telefonische Besprechung der Ergebnisse – Bei Bedarf: Nachverhandlung mit dem Verkäufer oder Notar

Ihr Ansprechpartner
RA Tom Steger
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Verwandte Themen
Gut zu wissen
Idealerweise erhalten Sie den Vertragsentwurf mindestens 2 Wochen vor dem Notartermin – so bleibt Zeit für Prüfung und Nachverhandlungen.
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Thema
Weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Was kostet die Prüfung eines Immobilienkaufvertrags?
Wann sollte ich den Kaufvertrag prüfen lassen?
Kann ich nach dem Notartermin noch etwas ändern?
Was prüft der Notar – und was nicht?
Kontakt
Immobilienkauf geplant? Lassen Sie den Vertrag prüfen.
Fachanwalt für Immobilienrecht in Nürnberg – Kaufvertragsprüfung, Risiken, Verhandlung.
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Warum die Prüfung? Der Notar ist nicht Ihr Anwalt
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet – er beurkundet den Vertrag und klärt über rechtliche Konsequenzen auf, verhandelt aber nicht in Ihrem Interesse. Wer einen Immobilienkaufvertrag ohne anwaltliche Prüfung unterschreibt, riskiert, ungünstige Klauseln zu übersehen: weitgehende Gewährleistungsausschlüsse, unklare Übergaberegelungen, einseitige Haftungsverteilung.
Die typischen Fallstricke im Kaufvertrag
– Gewährleistungsausschluss: Fast alle Kaufverträge enthalten einen Ausschluss der Sachmängelhaftung. Wir prüfen, ob der Ausschluss wirksam ist und ob Ausnahmen (arglistige Täuschung, zugesicherte Eigenschaften) greifen. – Übergaberegelung: Wann erfolgt die Übergabe? Was passiert bei Verzögerungen? Wer trägt die Kosten bis zur Übergabe? – Auflassungsvormerkung: Ist die Vormerkung im Grundbuch eingetragen? Sie schützt Sie vor Doppelverkauf und Zwangsvollstreckung. – Lastenfreistellung: Werden alle Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) vor der Übergabe gelöscht? – Kaufpreisfälligkeit: Wann wird der Kaufpreis fällig? Sind alle Voraussetzungen (Vormerkung, Genehmigungen) erfüllt?
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