Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Nürnberg

Beratung und Vertretung bei Eigentümerversammlungen, Beschlussanfechtungen, WEG-Verwaltung und Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern.

Klare Beratung im WEG-Recht

Ich vertrete Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes – von der Eigentümerversammlung bis zur gerichtlichen Beschlussanfechtung.

Schwerpunkte

Eigentümerversammlung & Beschlüsse
Beschlussanfechtung & -ersetzung
Hausgeld & Sonderumlage
Sonder- vs. Gemeinschaftseigentum
WEG-Verwaltung & Abberufung
Bauprojekte der Gemeinschaft

Unsere Leistungen im WEG-Recht

Beschlussanfechtung

Rechtswidrige Beschlüsse der Eigentümerversammlung können innerhalb eines Monats angefochten werden. Wir prüfen Beschlüsse auf formelle und materielle Fehler und klagen fristgerecht.

Mehr zur Beschlussanfechtung →

Hausverwaltung und Verwaltervertrag

Streit mit der Hausverwaltung, Abberufung eines untätigen Verwalters, Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Prüfung des Verwaltervertrags.

Hausverwaltung und Verwalterrecht →

Sonderumlage und Jahresabrechnung

Wir prüfen, ob Sonderumlagen ordnungsgemäß beschlossen wurden und ob die Jahresabrechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Sonderumlage und Jahresabrechnung prüfen →

Bauliche Veränderungen

Balkonverglasung, Ladestation, Klimaanlage – wir beraten, welche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind und wie Sie Ihren Anspruch auf Gestattung durchsetzen.

Bauliche Veränderungen im WEG →

Fallbeispiel

Fallbeispiel

Fallbeispiel WEG-Recht

Ausgangslage

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt eine teure Sanierungsmaßnahme mit knapper Mehrheit. Mehrere Eigentümer halten den Beschluss für rechtswidrig und wollen ihn anfechten.

Einladungsfrist und Tagesordnung geprüft

Formfehler bei der Beschlussfassung festgestellt

Anfechtungsklage fristgerecht eingereicht

Gericht hebt Beschluss auf

Neue Eigentümerversammlung mit korrektem Verfahren

Ergebnis

Der fehlerhafte Beschluss wird gerichtlich aufgehoben. Die Gemeinschaft fasst in einer neuen Versammlung einen rechtssicheren Beschluss – mit fairer Kostenverteilung.

3 SCHRITTE

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Kontaktieren Sie mich an

Nach Ihrer Kontaktaufnahme melde ich mich zeitnah zurück und wir vereinbaren einen Gesprächstermin.

02

Telefonische Ersteinschätzung

Wir klären Erfolgsaussichten, Risiken und Kostenrahmen, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können.

03

Werden Sie Mandant

Ich kümmere mich um die weitere Korrespondenz und setze Ihre Ziele konsequent durch.

Kontaktieren Sie mich

Der erste Schritt zur Lösung

Senden Sie mir Ihre Anfrage über das Formular. Ich behandle Ihr Anliegen vertraulich und melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

Rechtsanwalt Tom Steger
Videoberatung möglich

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 8.00 bis 15.00 Uhr
Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, einen WEG-Beschluss anzufechten?

Wer zahlt die Kosten eines WEG-Rechtsstreits?

Kann ich als einzelner Eigentümer gegen die Hausverwaltung vorgehen?

Was ist eine Sonderumlage und wann ist sie rechtmäßig?

Darf ich meine Eigentumswohnung umbauen?

Für rechtliche Sicherheit bei Bauvorhaben,
Immobilien und Mietrecht – jetzt unverbindlich beraten lassen.

Wohnungseigentumsrecht

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Beschlussanfechtung & -ersetzung
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WEG-Verwaltung & Abberufung
Bauprojekte der Gemeinschaft

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Ausgangslage

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Formfehler bei der Beschlussfassung festgestellt

Anfechtungsklage fristgerecht eingereicht

Gericht hebt Beschluss auf

Neue Eigentümerversammlung mit korrektem Verfahren

Ergebnis

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Kann ich als einzelner Eigentümer gegen die Hausverwaltung vorgehen?

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