Kündigung wegen Zahlungsverzugs – fristlos und rechtssicher in Nürnberg
Zahlt der Mieter nicht, haben Vermieter starke Rechte – aber auch formale Fallstricke. Wir kündigen fristlos und hilfsweise ordentlich, sichern offene Forderungen und leiten die Räumung ein. Typische Mandate: Mietrückstände, fristlose Kündigung, Schonfristzahlung, kombinierte Zahlungs- und Räumungsklage.
Wann Sie fristlos kündigen dürfen: die Verzugsschwellen
Das Gesetz (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB) erlaubt die fristlose Kündigung, wenn der Mieter: – Mit der Miete für zwei aufeinanderfolgende Monate in Rückstand ist (auch wenn der Rückstand nur geringfügig mehr als eine Monatsmiete beträgt), oder – In einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag in Rückstand ist, der die Miete für zwei Monate übersteigt. Eine Abmahnung ist für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht erforderlich – die Kündigung kann sofort nach Erreichen der Schwelle erklärt werden.
Der entscheidende Kniff: fristlos + hilfsweise ordentlich
Die Doppelkündigung ist der Schlüssel gegen die Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB): Zahlt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage alle Rückstände, wird die fristlose Kündigung unwirksam – aber nur die fristlose. Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung bleibt davon unberührt und führt zur Beendigung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist. Wichtig: Die Schonfristzahlung heilt die fristlose Kündigung nur einmal in zwei Jahren. Wer also bereits innerhalb der letzten zwei Jahre von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, kann sich nicht erneut darauf berufen.
Ablauf: von der Kündigung zur geräumten Wohnung
– Rückstandsaufstellung erstellen: Präzise Auflistung aller offenen Beträge mit Fälligkeitsdaten – Fehler hier sind der häufigste Angriffspunkt. – Kündigung erklären: Schriftlich, mit vollständiger Rückstandsaufstellung, an alle Mieter adressiert, Zugang sicherstellen (Bote mit Protokoll). – Räumungsaufforderung: Nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Rückgabe auffordern. – Räumungsklage: Kombinierte Zahlungs- und Räumungsklage beim Amtsgericht – ein Verfahren, zwei Titel. – Zwangsvollstreckung: Mit dem Räumungstitel vollstreckt der Gerichtsvollzieher.
Parallel: Geld sichern
Während das Räumungsverfahren läuft, laufen die Mietrückstände weiter. Wir beantragen parallel die Sicherungsanordnung (§ 283a ZPO), die den Mieter verpflichtet, für die während des Prozesses fällig werdende Nutzungsentschädigung Sicherheit zu leisten. Kommt er dem nicht nach, eröffnet das die einstweilige Räumungsverfügung.

Ihr Ansprechpartner
RA Tom Steger
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Verwandte Themen
Gut zu wissen
Die Doppelkündigung (fristlos + hilfsweise ordentlich) ist der Standard gegen die Schonfristzahlung: Zahlt der Mieter nach fristloser Kündigung die Rückstände, heilt das nur die fristlose – die ordentliche Kündigung bleibt wirksam.
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Thema
Weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Muss ich den Mieter vor der fristlosen Kündigung abmahnen?
Was passiert, wenn der Mieter nach der Kündigung zahlt?
Wie lange dauert ein Räumungsverfahren?
Kann ich die Wohnung selbst räumen, wenn der Mieter ausgezogen ist?
Kontakt
Mieter zahlt nicht? Kündigen Sie rechtssicher.
Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg – fristlose Kündigung, Schonfristzahlung, Räumung.
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Zahlt der Mieter nicht, haben Vermieter starke Rechte – aber auch formale Fallstricke. Wir kündigen fristlos und hilfsweise ordentlich, sichern offene Forderungen und leiten die Räumung ein. Typische Mandate: Mietrückstände, fristlose Kündigung, Schonfristzahlung, kombinierte Zahlungs- und Räumungsklage.
Wann Sie fristlos kündigen dürfen: die Verzugsschwellen
Das Gesetz (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB) erlaubt die fristlose Kündigung, wenn der Mieter: – Mit der Miete für zwei aufeinanderfolgende Monate in Rückstand ist (auch wenn der Rückstand nur geringfügig mehr als eine Monatsmiete beträgt), oder – In einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag in Rückstand ist, der die Miete für zwei Monate übersteigt. Eine Abmahnung ist für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht erforderlich – die Kündigung kann sofort nach Erreichen der Schwelle erklärt werden.
Der entscheidende Kniff: fristlos + hilfsweise ordentlich
Die Doppelkündigung ist der Schlüssel gegen die Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB): Zahlt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage alle Rückstände, wird die fristlose Kündigung unwirksam – aber nur die fristlose. Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung bleibt davon unberührt und führt zur Beendigung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist. Wichtig: Die Schonfristzahlung heilt die fristlose Kündigung nur einmal in zwei Jahren. Wer also bereits innerhalb der letzten zwei Jahre von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, kann sich nicht erneut darauf berufen.
Ablauf: von der Kündigung zur geräumten Wohnung
– Rückstandsaufstellung erstellen: Präzise Auflistung aller offenen Beträge mit Fälligkeitsdaten – Fehler hier sind der häufigste Angriffspunkt. – Kündigung erklären: Schriftlich, mit vollständiger Rückstandsaufstellung, an alle Mieter adressiert, Zugang sicherstellen (Bote mit Protokoll). – Räumungsaufforderung: Nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Rückgabe auffordern. – Räumungsklage: Kombinierte Zahlungs- und Räumungsklage beim Amtsgericht – ein Verfahren, zwei Titel. – Zwangsvollstreckung: Mit dem Räumungstitel vollstreckt der Gerichtsvollzieher.
Parallel: Geld sichern
Während das Räumungsverfahren läuft, laufen die Mietrückstände weiter. Wir beantragen parallel die Sicherungsanordnung (§ 283a ZPO), die den Mieter verpflichtet, für die während des Prozesses fällig werdende Nutzungsentschädigung Sicherheit zu leisten. Kommt er dem nicht nach, eröffnet das die einstweilige Räumungsverfügung.

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Die Doppelkündigung ist der Schlüssel gegen die Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB): Zahlt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage alle Rückstände, wird die fristlose Kündigung unwirksam – aber nur die fristlose. Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung bleibt davon unberührt und führt zur Beendigung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist. Wichtig: Die Schonfristzahlung heilt die fristlose Kündigung nur einmal in zwei Jahren. Wer also bereits innerhalb der letzten zwei Jahre von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, kann sich nicht erneut darauf berufen.
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Parallel: Geld sichern
Während das Räumungsverfahren läuft, laufen die Mietrückstände weiter. Wir beantragen parallel die Sicherungsanordnung (§ 283a ZPO), die den Mieter verpflichtet, für die während des Prozesses fällig werdende Nutzungsentschädigung Sicherheit zu leisten. Kommt er dem nicht nach, eröffnet das die einstweilige Räumungsverfügung.

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